Neue Hoffnung für Anleger
Urteil zu Swiss Select: Versicherung muss zahlen
Schaanwald, 29.02.2012
In Liechtenstein haben zahlreiche Lebensversicherer wie etwa Vienna Life, Swiss Life (ehemals Capital Leben), ASPECTA fondsgebunde Lebensversicherungen angeboten. Die Kunden wurden durch eine Kapitalgarantie, welche jedoch nur theoretisch bestand, gelockt. Vermittelt und verwaltet wurden die Produkte hauptsächlich von der Swiss Select Asset Management AG.
Die Kunden haben sich täuschen lassen und nicht nur Eigenkapital, sondern auch Fremdkapital (Hebel) eingesetzt. Die Kredite wurden bei der Volksbank Liechtenstein, der Raiffeisenbank Liechtenstein und bei der LLB aufgenommen.
Nach einem jahrelangen Prozess hat nunmehr der Fürstliche Oberste Gerichtshof dem Anleger Recht gegeben.
Wesentliche Aussagen des Urteils sind:
- Die Versicherungsnehmer wurden hinsichtlich des anzuschaffenden Fonds nie aufgeklärt (§ 45 FL VersAG).
- Die Kostenstruktur der Lebensversicherung samt Fonds war kaskadenartig. Alle haben kräftig mitgeschnitten. Aufgrund der enormen Kostenbelastung war es von vornherein gar nicht möglich, irgendeine Rendite zu erzielen. Vielmehr war es sehr wahrscheinlich, dass der Anleger das ganze einbezahlte Kapital früher oder später verliert.
- Jene Anleger, die nicht nur Eigenkapital, sondern auch Fremdkapital (Beispiel € 100.000,00 Eigenkapital / € 200.000,00 Fremdkapital) aufnahmen, traf das Produkt besonders hart. Sie haben nicht nur ihr Eigenkapital verloren, sondern sind bei der Bank noch in hohen Schulden.
- Der Fürstliche Oberste Gerichtshof kam zum Ergebnis, dass der geschädigte Anleger das einbezahlte Geld (Eigenmittel und Fremdkapital) samt Zinsen ab dem Einzahlungstag zurückerhält
Aufgrund des letztinstanzlichen Urteils des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes sieht die Angelegenheit für die Anleger nunmehr besser aus, wie wohl im zugrundeliegenden Verfahren noch nicht alle Fragen restlos geklärt wurden.
Nach der Ansicht des von uns beauftragten Anwalts Dr. Hans-Jörg Vogl nach muss nunmehr unverzüglich gehandelt werden, dies auch aufgrund der Verjährungsproblematik.
Bitte nehmen Sie schnellst möglichst mit uns Kontakt auf!
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Neues zu den Prozessen im Zusammenhang mit dem Produkt „Swiss Select“!
Wie zahlreiche Geschädigte wissen, finanzieren wir in Liechtenstein, Österreich und in der Schweiz Prozesse im Zusammenhang mit dem Produkt „Swiss Select“.
Uns stehen einige Klagen der von uns beauftragten Anwälte zur Verfügung. Die Klagen führen im Ergebnis aus, daß aufgrund der Kosten- und Provisionsstruktur das Produkt von vornherein zum Verderben verdammt war.
Nunmehr wurde im Verfahren 01 Cg 2009.62 Fürstliches Landgericht Liechtenstein ein Gutachten bei der renommierten Unternehmung „PIM Consulting AG, St. Gallen“ eingeholt.
Kernpunkte des Gutachtens sind:
- Es handelt sich um eine komplexe Konstruktion mit einer kaskadenartigen Kostenstruktur und insgesamt sehr hohen Kosten auf verschiedenen Ebenen.
- Das Produkt birgt für den Anleger wesentlich höhere Risken, als es auf dem Prospekt den Anschein macht.
- Die Kostenstruktur ist der Gestalt, daß die Anlagemanager (nach ihren Kosten) eine Rendite von 25% pro Jahr erwirtschaften müssen, damit der Anleger keinen Verlust erleidet. Dies ist unangemessen hoch.
- Damit die Kosten gedeckt werden, müssen Bruttorenditen von 45% p.a., über die gesamte Laufzeit erzielt werden. Dies ist unrealistisch.
- Die Kapitalgarantie besteht nicht, da sie sich durch Nachschüsse während der Laufzeit „erkauft“ werden muß.
- Selbst wenn eine Durchschnittsrendite von 15% erzielt wird, kann der Anleger nur in den ersten 3 Jahren rechnen, daß er einen Teil der Eigenmittel zurück erhält. Nach 3 Jahren sind die Eigenmittel jedenfalls aufgezehrt.
- Der Kurs der Swiss Select Garantieanleihe hat in den Jahren 2005/2006 geringfügig geschwankt und ist im Jahr 2009 unter 80% gefallen. Dies ist natürlich die Ursache für den Kapitalverlust und den Umstand, daß die Anleger der Bank jetzt auch noch mit Schulden gegenüber stehen.
Je nachdem, in welchem Land der Geschädigte wohnt, je nachdem, wann zu Nachschüssen aufgefordert wurde, ist die Frage der Verjährung zu beurteilen.
Aufgrund unseres derzeitigen Wissenstandes ist von einer Verjährung noch nicht die Rede.
Wenn Sie Interesse haben, sich den Geschädigten, welche bereits prozessieren, anzuschließen, bitten wir Sie, mit uns mittels des Kontaktformulars oder telefonisch in Verbindung zu treten.
Da wir keine rechtsanwaltliche Tätigkeit ausüben, sondern nur eine Finanzierungsfunktion haben, werden wir nach Ihrer Kontaktnahme mit den Anwälten, welche hier tätig sind, Kontakt aufnehmen und eine Verbindung herstellen.
Ihr EAS-Team
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