Neues zu den Prozessen im Zusammenhang mit dem Produkt „Swiss Select“!

Wie zahlreiche Geschädigte wissen, finanzieren wir in Liechtenstein, Österreich und in der Schweiz Prozesse im Zusammenhang mit dem Produkt „Swiss Select“.

Uns stehen einige Klagen der von uns beauftragten Anwälte zur Verfügung. Die Klagen führen im Ergebnis aus, daß aufgrund der Kosten- und Provisionsstruktur das Produkt von vornherein zum Verderben verdammt war.

Nunmehr wurde im Verfahren 01 Cg 2009.62 Fürstliches Landgericht Liechtenstein ein Gutachten bei der renommierten Unternehmung „PIM Consulting AG, St. Gallen“ eingeholt.

Kernpunkte des Gutachtens sind:

  1. Es handelt sich um eine komplexe Konstruktion mit einer kaskadenartigen Kostenstruktur und insgesamt sehr hohen Kosten auf verschiedenen Ebenen.
  2. Das Produkt birgt für den Anleger wesentlich höhere Risken, als es auf dem Prospekt den Anschein macht.
  3. Die Kostenstruktur ist der Gestalt, daß die Anlagemanager (nach ihren Kosten) eine Rendite von 25% pro Jahr erwirtschaften müssen, damit der Anleger keinen Verlust erleidet. Dies ist unangemessen hoch.
  4. Damit die Kosten gedeckt werden, müssen Bruttorenditen von 45% p.a., über die gesamte Laufzeit erzielt werden. Dies ist unrealistisch.
  5. Die Kapitalgarantie besteht nicht, da sie sich durch Nachschüsse während der Laufzeit „erkauft“ werden muß.
  6. Selbst wenn eine Durchschnittsrendite von 15% erzielt wird, kann der Anleger nur in den ersten 3 Jahren rechnen, daß er einen Teil der Eigenmittel zurück erhält. Nach 3 Jahren sind die Eigenmittel jedenfalls aufgezehrt.
  7. Der Kurs der Swiss Select Garantieanleihe hat in den Jahren 2005/2006 geringfügig geschwankt und ist im Jahr 2009 unter 80% gefallen. Dies ist natürlich die Ursache für den Kapitalverlust und den Umstand, daß die Anleger der Bank jetzt auch noch mit Schulden gegenüber stehen.


Je nachdem, in welchem Land der Geschädigte wohnt, je nachdem, wann zu Nachschüssen aufgefordert wurde, ist die Frage der Verjährung zu beurteilen.

Aufgrund unseres derzeitigen Wissenstandes ist von einer Verjährung noch nicht die Rede.

Wenn Sie Interesse haben, sich den Geschädigten, welche bereits prozessieren, anzuschließen, bitten wir Sie, mit uns mittels des Kontaktformulars oder telefonisch in Verbindung zu treten.

Da wir keine rechtsanwaltliche Tätigkeit ausüben, sondern nur eine Finanzierungsfunktion haben, werden wir nach Ihrer Kontaktnahme mit den Anwälten, welche hier tätig sind, Kontakt aufnehmen und eine Verbindung herstellen.

Ihr EAS-Team